Einschränkung des Sportbetriebs – 2G Regel auf dem Bogensportgelände und für das Hallentraining
Liebe Bogensportfreund*innen,
am 24. November ist die aktualisierte Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) in Kraft getreten.
Um allen Unsicherheiten und Interpretationsmöglichkeiten der aktualisierten Coronaschutzverordnung (hier insbesondere §4 Abs. 2) zuvorzukommen, hat der Vorstand beschlossen, ab sofort die 2G Regel auf dem Bogensportgelände und für das Hallentraining umzusetzen.
Damit ist es ungeimpften und nicht-genesene Personen ab sofort nicht mehr gestattet auf dem Gelände zu schießen, auch nicht allein.
Zu groß ist das Risiko, dass dann doch mal ein Kontakt mit anderen Vereinsmitgliedern zustande kommt.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder, die an den Hallentrainingszeiten oder auf dem Gelände unterwegs sind, einen entsprechenden Nachweis mitzuführen und diesen unaufgefordert dem jeweiligen Hallenverantwortlichen vorzuzeigen. Die Hallenverantwortlichen sind angehalten diese zu kontrollieren und bei Nichtnachkommen vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Es tut uns sehr leid, dass wir diesen Schritt gehen müssen, doch nur so können wir auch die Ungeimpften dauerhaft schützen.
Von den Einschränkungen ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
Die Einschränkungen gelten einstweilen bis zum 21. Dezember 2021, wir gehen allerdings davon aus, dass auch über den 21. Dezember 2021 hinaus mit Einschränkungen des Sportbetriebes zu rechnen ist.
Bleibt gesund!